
Ja, wir arbeiten mit unserer Behörde zusammen und wir erhalten die Waffenrechtlichen Teile über eine vorübergehende Überlassung zum Zwecke der Verschönerung.
Nein, da es sich hier nur um optische Veränderungen handelt.
Waffen müssen vor der Beschichtung komplett zerlegt werden. Dies bieten wir in den meisten Fällen auch an, ist es uns selbst nicht möglich arbeiten wir mit einem Büchsenmacher zusammen